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Von Kinderkrippen und der Willkür des Staates

Die Bundersfamilienministerin meint, ohne es genau zu wissen, daß in Deutschland 750 000 Kinderkrippen fehlten, deren Bereitstellung über Steuergelder finanziert werden müßten. Das paßt gut zu dem ausgeprägten Steuererhöhungsprogramm, das die Bundeskanzlerin – entgegen früherer Einsichten – bei ihrem Regierungsantritt befürwortet und durchgesetzt hat mit der Begründung, der Staat brauche nun einmal mehr Geld von den Bürgern. In der gegenwärtigen Debatte um die Verwendung der überraschend sprudelnden Steuereinnahmen ist die Bundeskanzlerin ebenso wie der Bundesfinanzminister der Meinung, Steuersenkungen oder auch nur temporäre Rückerstattungen an die Steuerzahler seien unangebracht, denn Deutschland brauche einen „starken Staat“. Die Begehrlichkeiten der Minister, ihre Ressorts stärker an dem größeren Einnahmekuchen zu beteiligen, steigen flächendeckend. Die Bildungsministerin hat es soeben geschaftt durchzusetzen, dass zukünftig mehr Bafög gezahlt wird, der Arbeitsminister verlangt mehr Mittel für Hartz & Arbeitsmarkt. Und so weiter. Wie immer die Regierung die Steuern erhöht und verwendet: Sie handelt willkürlich. Die Bürger werden gezwungen, Steuern an den Staat zu zahlen, ohne genau zu wissen wofür und ohne einen direkten Einfluß auf deren Höhe zu haben oder gar eine spezifische Gegenleistung vom Staat einfordern zu können: Steuern als monetäre Zwangsabgaben ohne Anspruch auf spezifische Gegenleistung zu definieren, entspricht dem § 3 der deutschen Abgabenordnung. Zwischen Staatseinnahmen und Staatsausgaben besteht traditionell keine direkte Bindung.

Diese Art der staatlichen Einnahmebeschaffung will den Staat in keinerlei Abhängigkeit gegenüber seinen Bürgern bringen und mit keinen Rechtspflichten ihnen gegenüber belasten. Dies widerspricht indessen einem der dominierenden Paradigmen traditioneller und moderner Ökonomie: dem freiwilligen Tausch, also der zwangsfreien Äquivalenbeziehung zwischen Tauschpartnern. Die Einführung von Zwang in die Beziehung zwischen Staat und Bürger entspricht der organischen Staatsauffassung: Der Staat steht – aus welchen Gründen auch immer – hierarchisch über den Bürgern, er hat das Entscheidungs- und Durchsetzungsmonopol ihnen gegenüber als seinen Untertanen, die er paternalistisch bevormundet. Es dominiert die Opfertheorie der Besteuerung: Zwischen dem Steueropfer an den Staat und den Staatsleistungen an den Opfernden besteht keine Äquivalenz. Ganz im Gegenteil beherrscht das „Leistungsfähigkeitsprinzip“ die Grundsätze der Besteuerung und domini ert die Diskussion um die Steuergerechtigkeit, wobei die Definition von Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit politisch-ideologisch im wesentlichen von der Regierung vorgegeben wird.

Demgegenüber steht die Staatsauffassung der Verfassungsökonomik, in der der Staat als freiwilliger Zusammenschluß von Bürgern aufgefaßt wird, durch den sie gemeinsame Vorteile erschließen wollen. Die freiwillige Ermächtigung des Staates zum öffentlichen Angebot an Leistungen bedeutet, daß das Verhältnis zwischen Bürger und Staat nicht hierarchisch, sondern prinzipiell auf dieselbe Ebene gestellt wird wie das zwischen den Bürgern untereinander. Dem Tauschparadigma verpflichtet erhebt der Staat, der keine von den Bürgern und deren Präferenzen losgelöste Existenzberechtigung besitzt, ein Entgelt für die von ihm erbrachten Leistungen. Die Steuern werden dann als tauschäquivalente „Preise“ für das staatliche Leistungsangebot betrachtet und nicht als äquivalenzloses Bürgeropfer: „Steuern als Preise“ heißt die Devise. Untertanen müssen nicht an den Staat opfern, sondern Bürger können mit dem Staat tauschen.

In einer sich zunehmend globalisierenden Welt verliert nun der traditionelle äquivalenzlos Steuern erzwingende Organstaat zunehmend an Durchsetzungskraft. Warum? Weil Zwang als das Gegenteil von Freiwilligkeit nur durchsetzbar ist in einem – mehr oder minder – abgeschlossenen Staat, in dem die Gezwungenen keine Möglichkeiten zum Ausweichen, also zur Wahrnehmung von Exit-Optionen, haben. In offenen Systemen dagegen ermöglichen Exit-Optionen den Privaten das Unterlaufen staatlichen Zwangs und die Hinwendung zu freiwilligen Äquivalenbeziehungen, die ihnen zum Beispiel in anderen Standorten außerhalb der nationalen Grenzen offenstehen und in denen ihnen ein Gleichgewicht zwischen staatlichem Nehmen und staatlichem Geben als gewährleistet erscheint. Globalisierung und der durch sie bewirkte internationale Standortwettbewerb stärken also weltweit die Exit-Optionen der Privaten. Insofern ist die Globalisierung ein weltweites Programm zur Reduzierung von staatlichem Zwang und das heißt zur stärkeren Durchsetzung des freiwilligen Tausches. Die Regierungen werden damit in ihrer Regulierungsmacht zunehmend begrenzt, Zwangsabgaben ohne Äquivalenzcharakter gegenüber den Privaten durchzusetzen. Die Globalisierung entmonopolisiert also die traditionelle Staatlichkeit des obrigkeitlichen Zwangs und der mit ihm verbundenen staatlichen Willkür, die festsetzt, daß Steuern und Staatsausgaben in ihrer Höhe und Struktur keine analytische Beziehung zueinander haben müssen.

Was bedeutet das konkret für die Steuerdiskussion in Deutschland? Zunächst sicherlich, daß die Relevanz des Leistungsfähigkeitsprinzips der Besteuerung mit ihrer politisch mehr oder minder willkürlichen Interpretation von Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit tendenziell abnimmt und die des Äquivalenzprinzips an Bedeutung gewinnt, das die staatlichen Leistungsfähigkeits- und Gerechtigkeitsvorstellungen dem Markttest auf – internationale – Akzeptanz aussetzt. Denn im internationalen Standortwettbewerb sind „Leistungsfähigkeit“ und „Gerechtigkeit“ relativ, sie stehen im Wettbewerb mit anderen Interpretationen: nicht nur der Privaten im Inland, die mobil sind und die bei Unzufriedenheit über die Regierungspolitik die Exit-Option androhen oder wahrnehmen, sondern auch der Regierungen und Privaten in anderen Standorten, die über Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit der Besteuerung anders denken als etwa die Bundesregierung. Der Staat verliert zunehmend sein regulierendes Interpretations- und Durchsetzungmonopol und wird zum Mitbewerber um die mobilen Ressourcen im In- und Ausland. Steuererhöhungen mit der simplen Begründung, der Staat brauche nun mal mehr Geld von den Privaten, werden zukünftig wohl immer schwerer durchsetzbar. Denn im internationalen Steuerwettbewerb der Standorte werden die – physisch oder funktional – mobilen Leistungsträger, Steuerzahler und Kapitaldisponenten das Gleichgewicht zwischem dem, was ihnen der Staat an Steuern nimmt, und dem, was er ihnen an Gegenleistungen bietet, verstärkt kalkulieren: Steuer-Leistungspakete stehen im Fokus.

Damit werden Gebühren (und Beiträge) für die Staatsfinanzierung bedeutsamer. Bei ihnen ist die Freiwilligkeit und die Äquivalenz zwischen privater Zahlung und staatlicher Leistung prinzipiell gegeben, jedenfalls ist sie größer als bei den meisten Steuern (zum Beispiel der Einkommensteuer). Zudem richten sie das staatliche Leistungsangebot stärker an den Präferenzen der Privaten aus. Konkret läuft diese Entwicklung in Deutschland schon seit Jahren: Lkw-Maut , Studiengebühren und vor allem die Privatisierung vormals staatlicher Monopolinstitutionen sind beredte Beispiele. Der Staat kann und sollte sich zunehmend nicht mehr als Opfer fordernder Einnahmebeschaffer gerieren, sondern muß sich den Privaten verstärkt als direkten Nutzen stiftender Tauschpartner anbieten.

Und was ist also mit den Krippenplätzen? Die Prinzipien von Freiwilligkeit und Äquivalenz fordern – neben dem Subsidiaritätsprinzip mit seiner primären Zuständigkeitsvermutung zugunsten der privaten gegenüber der staatlichen Leistungserstellung – zunächst überhaupt kein Staatsangebot an Kinderkrippen und also auch keine Staatsfinanzierung über Steuern, sondern vielmehr eine Preisfinanzierung über den Markt für Kinderbetreuung. Auf diesem Markt entscheidet sich dann auch, welche Nachfrage bei welchen Preisen nach welchen Betreuungsinstitutionen und welchen Qualitäten der Kinderbetreuung tatsächlich besteht. Absurd ist es, daß sich auch hier wieder der obrigkeitliche Organstaat anmaßt, den wahren Bedarf an und die optimale Qualität von Kinderbetreuung durch Kinderkrippen im Vorhinein zu kennen und dann die Steuerfinanzierung für das staatliche Standardangebot festlegen zu müssen. Will sich der Staat, was er überhaupt nicht sollte und schon gar nicht muß, auf diesem Markt dennoch als Mitbewerber auf der Angebotsseite positionieren, so ist die Gebührenfinanzierung angebracht. Der Staat muß sich dann im Kinderbetreuungswettbewerb mit allen differenzierten Preis- und Qualitätsparametern der Privaten bewähren – so wie es dem verfassungsökonomischen Staatsverständnis entspricht.